AGB

für Seminare, Bankette, Hotelzimmer und Appartements


1 Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferung von Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Gastes, des Veranstalters und des Bestellers, werden wenn diese durch uns nicht schriftlich kommuniziert wurden, nicht Vertragsinhalt.

2 Zustandekommen des Vertrages

Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Seminarraum , das Hotelzimmer oder das Appartement schriftlich bestellt und durch die CEM Gastro AG bestätigt, bzw. rückbestätigt wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern, Apartments, zu anderen Zwecken als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung derCEM Gastro AG. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.

3 Teilnehmerzahlen

Der Besteller verpflichtet sich der CEM Gastro AG, die endgültige Teilnehmerzahl, möglichst frühzeitig, spätestens aber drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen gegenüber der „endgültigen Teilnehmerzahl" gilt:

  • bis 5% tiefere Teilnehmerzahl - Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl
  • über 5% tiefere Teilnehmerzahl - die Abweichung wird mit max. 5% der gebuchten Teilnehmerzahl berücksichtigt
  • bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl - Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.

4 Nutzungsdauer

Reservierte Seminarräume stehen den Gast nur während der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung der CEM Gastro AG. Reservierte Zimmer stehen dem Gast während der vereinbarten Zeit von frühestens 14:00 Uhr am Anreisetag, bis spätestens 11:00 Uhr am Abreisetag zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder eine Zahlungsgarantie des Auftragsgebers geleistet wurde, hat die CEM Gastro AG das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.

5 Annullation von Seminarräumen, Zimmern, Arrangements

Bei Um- oder Abbestellungen von reservierten, definitiv bestätigten Hotelzimmern, Seminarräumen oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:

Seminarräume, Säle, Essen und Bankette

  • 60 bis 31 Tage vor Anlass - 25% der vereinbarten Leistungen
  • 30 bis 15 Tage vor Anlass - 50% der vereinbarten Leistungen
  • 14 bis 0 Tage vor Anlass - 100% der vereinbarten Leistungen

(Im Zweifel Mindestmenüpreis Bankett / Seminar x Zahl der angemeldeten Personen).

Hotelzimmer (bei Gruppenreservierungen)

  • 60 bis 31 Tage vor Ankunft - 25% des Arrangements
  • 30 bis 15 Tage vor Ankunft - 50% des Arrangements
  • 14 Tage bis Ankunftstag - 100% des Arrangements

Hotelzimmer (bei einzelne Reservierungen)

  • Kostenlose Stornierung bis 24h vor Anreise möglich

Die CEM Gastro AG behält sich hierfür kundenspezifische Änderungen vor.

Hat die CEM Gastro AG begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der CEM Gastro AG gefährden kann, so ist sie berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

6 Zahlungsmodalität

Die CEM Gastro AG ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei grösseren Anlässen ist eine Vorauszahlung von mind. 50% erforderlich, oder wenn der Gast mit dem Veranstalter nicht identisch ist. Ohne andere Abrede stellt die CEM Gastro AG dem Gast die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. an das Arrangement in Rechnung. Der Gast verpflichtet sich, Rechnungen der CEM Gastro AG vor Abreise bzw. innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und in der Rechnung angegebenen Zahlart zu begleichen. Für Seminar- und Bankettarrangements können keine Kreditkaten akzeptiert werden. Sollte unsere Rechnung nach 30 Tagen nicht beglichen sein, wird ein Verzugszins von 7% verrechnet.

7 Preisanpassungen

Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

8 Haftung

Der Gast haftet gegenüber der CEM Gastro AG für Beschädigungen der Einrichtung und des Inventars und für Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht wurden, ohne dass die CEM Gastro AG dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Betreffend den vom Gast oder vom Veranstalter, vom Referenten oder Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Gegenständen, Kleider, Materialien oder Exponaten lehnet die CEM Gastro AG jede Haftung für Diebstahl und / oder Beschädigung ab. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Das Hotel kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.

9 Servicehaftung

Die CEM Gastro AG bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Aus obigem Absatz ergibt sich jedoch keinerlei Haftung der CEM Gastro AG.

10 Betriebszeiten

Die Öffnungs- und Betriebszeiten der verschiedenen Restaurant- und Hotelbereiche sind verbindlich. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Einwilligung der CEM Gastro AG.

11 Abendliche Verlängerungen

Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit der CEM Gastro AG möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungstunde (Polizeistunde) überschritten, (bis max. 02:00) so hat sich der Gast so frühzeitig als möglich, mindestens aber 14 Tage vor dem Anlass an die CEM Gastro AG zu wenden, damit die erforderliche Bewilligung eingeholt und die organisatorischen Massnahmen getroffen werden können. Extrapersonalkosten und Bewilligungen werden in diesem Falle dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

12 Spezialbewilligungen

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CEM Gastro AG.

Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der anderen Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen in diesem Falle keine Schadenersatzansprüche zu. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren direkt zu entrichten.

13 Extra Leistungen

Die Preisangaben der CEM Gastro AG für Extraleistungen und Mieten von Infrastruktur können aus der Seminardokumentation und den Bankettvorschlägen entnommen werden. Der Veranstalter von Banketten und Seminaren verpflichtet sich alle Speisen und Getränke die im Hotel oder auf dessen Gelände konsumiert werden von der CEM Gastro AG zu beziehen, eventuelle Ausnahmen werden mit einer Gebühr verrechnet.

14 Technische Installationen und Showeffekte

Bei vom Veranstalter mitgebrachten technischen Installationen und Showeffekten muss den Sicherheitsbestimmungen des Hotels immer Rechnung getragen werden. Die Verwendung von brennbaren und feuergefährlichen Materialien auch für Showeffekte ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt.

15 Anlieferungen

Da die CEM Gastro AG über keine Lagerräume für mitgebrachte Technik oder Ausstellungsgut verfügt, soll die Anlieferung der Waren vom Veranstalter so kurzfristig wir möglich geplant werden und nach der Veranstaltung sofort wieder abgeholt werden. Material (Schachtel, Packmaterial etc.) welches nach der Veranstaltung in den Räumlichkeiten zurückgelassen wird, wird von der CEM Gastro AG fachgerecht entsorgt und die Kosten werden dem Gast in Rechnung gestellt.

16 Fundsachen

Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Frist dem lokalen Fundbüro oder einer gemeinnützigen Organisation übergeben.

17 Zimmerreinigung

Die Zimmerreinigung findet bis 15:00 Uhr statt. Ist es für die Zimmermädchen bspw. aufgrund eines nicht stören Schilds oder der Anwesenheit des Gastes im Zimmer nicht möglich das Zimmer zu reinigen verliert der Gast den Anspruch auf die Zimmerreinigung an diesem Tag.

18 Euro und Fremdwährungen

Die Umrechnung in Euro erfolgt zum Hotel Kurs.

19 Änderungen

Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.

20 Gerichtsstand

Gerichtsstand der CEM Gastro AG ist in Arlesheim. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.